Ihr Mallorca Gutachter

Unabhängiger Bausachverständiger beim Immobilienkauf auf Mallorca

Hilfe beim Hauskauf und 

Wohnungskauf auf Mallorca 

- wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen !


Spanisches Immobilien ABC

Wenn Sie als Ausländer auf die Suche nach der richtigen Immobilie auf Mallorca gehen, kommt Ihnen sicher anfangs manches "spanisch" vor. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca kaufen wollen:


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Abwicklungsbüro - gestoria

Oft in Anspruch genommene Hilfe bei Behördenangelegenheiten, vor allem beim Hauskauf oder Wohnungskauf auf Mallorca, Pkw-Anmeldung, NIE-Nummer etc.. Vor allem für Ausländer nützlich, die mit den Behördenvorgängen vor Ort nicht vertraut sind.


Ausländeramt – Officina de Extranjeros

Ausländer benötigen, insbesondere für den Grundstückserwerb, eine persönliche Indifikationsnummer (N.I.E.), die sie im Ausländeramt erhalten.


Bauabnahme - final de obra


Baugenehmigung – licensia

Jede Baumaßnahme und erhebliche bauliche Veränderungen am Ferienhaus oder der Ferienwohnung auf Mallorca, z.B. Anbauten, Teilabrisse usw. bedürfen nach spanischem Recht der Genehmigung. Zur Erteilung müssen einige Auflagen erfüllt sein, wie die Bescheinigung über die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Vorlage genauer, durch einen spanischen eingetragenen Architekten abgezeichneter Baupläne.


Baugrundstück/Bauland – solar

Das so ausgewiesene Land ist die Voraussetzung für den Erhalt einer Baugenehmigung durch die Gemeinde. Außerhalb der Urbanisation entscheidet die Zugehörigkeit zu Zonen die Möglichkeiten und Grenzen einer Bebauung. Die Bebauung eines Geländes muss im Grundbuchamt durch eine vom Notar (Notario) beurkundete Erklärung, die Declaratión de Obra Nueva, angezeigt werden.


Baujahr - ano de construcción

Meist wird das Jahr der Fertigstellung durch Bauabnahme genannt. Die Bauzeiten in Spanien betragen aber häufig mehrere Jahre, so das das Gebäude auch älter sein kann.


Bauleiter – Aparejador

Er muss nach spanischem Recht neben dem Architekten engagiert werden. Der Bauleiter unterstützt den Architekten, kontrolliert die Qualität der Bauarbeiten und ist für das Material zuständig. Sein Honorar ist durch den Berufsverband festgelegt.


Bauträger – Promoter / Bauunternehmer – Constructor

Es gibt zahlreiche Firmengruppen auf den Balearen, die als Bauträger in Erscheinung treten und sich um alle Fragen kümmern, die beim Bau eines Hauses auftreten.


bebaute Fläche - superficie construida

In diese Berechnung gehen auch Außenanlagen, Pool, überdachte Terrasse, Treppen und Wände usw. ein. Deshalb ist der Wert bei eigentlich vergleichbaren Gebäuden deutlich größer als bei der in Deutschland üblichen Wohnflächenberechnung.


Betriebskosten - gastos de functionamento


Bewohnbarkeitsbescheinigung - cédula de la habitabilidad

Bestätigung der Gemeindeverwaltung nach Bauabnahme und Fertigstellung.


Darlehen - préstamo


Eigenkapital - fondos propios


Eigentum - propiedad


Eigentümergemeinschaft - propietario comunidad

Die Gemeinschaft aller Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage.


Einfamilienhaus - vivienda unifamiliar


Finanzamt – Delegacion de Hacienda

Hier werden Residenten und Besitzer von Grundeigentum mit ihrer Identifikationsnummer registriert und entsprechend der Stellung als Resident ohne weiteres Einkommen in Spanien oder als Einzelunternehmer - trabajar por cuenta propia - besteuert.


Finanzierung - financiacón


Finca – finca

 

Ist der Sammelbegriff für ein ländliches, vielfach bebautes Grundstück, angefangen vom Feldarbeiterhäuschen, dem Cabana de Roter, bis zum herrschaftlichen Landsitz, dem Possessió. Ein ländliches Grundstück heißt suelo rústico, ein städtisches Grundstück suelo urbano.


Fußbodenheizung - calefacción de suelo


Gemeinde-Bauamt – Delegación de Urbanismo

 

Bauamt in der Gemeinde, das die Baugenehmigungen erteilt.


Gemeindesteuer – I.B.I.

Jeder Grundeigentümer hat gemäß dem Katasterwert im zuständigen Rathaus eine Gemeindesteuer zu entrichten.


Grundbuch/Grundbuchamt – Registro de la Propiedad / catastro

Das öffentliche spanische Register, in dem Rechte dinglicher Art an Immobilien eingetragen werden. Für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, das über den jeweils letzten Rechtstitel eines Grundstücks Auskunft gibt.


Grundsteuer – Impuesto sobre Bienes Inmuebles

Die Immobiliensteuer entspricht der deutschen Grundsteuer und basiert auf dem Katasterwert. Bei städtischen Immobilien ist der Basissteuersatz 0,4% und bei ländlichem Grundvermögen 0,3%. Die Gemeinden können höhere Sätze festlegen.


Grundstück - parcela, terreno

Ein landwirtschaftliches Grundstück wird finca genannt, unabhängig davon, ob ein Gebäude darauf steht.


Handgeld/Draufgabe – Arras

Wenn Arras vereinbart wird, kann der Vertrag u.a. dadurch aufgelöst werden, das der Käufer anerkennt, sie zu verlieren. Makler versuchen häufig, im Vorvertrag eine Anzahlung festzulegen, die für den Fall, das später kein notarieller Vertrag zustande kommt, für den Käufer verloren ist.


Häuser - casas

  • Anwesen - propiedad
  • Apartment/Appartement - apartamento
  • Bauernhaus - casa de campo
  • Dorfhaus - casa del pueblo
  • Herrenhaus / Schloss - castillo, palacio
  • Einfamilienhaus - casa unifamiliar, chalé
  • Einliegerwohnung - piso separado
  • Ferienhaus - chalé para las vacacciones
  • Fertighaus - casa de huéspedes
  • Gebäude - edificio
  • Landhaus - casa rural, casa rustico, finca
  • Reihenhaus - adosado
  • Stadthaus - casa en la ciudad
  • Villa - villa
  • Wohnung - piso
  • Wohnhaus - vivienda


Heizung - calefacción

In Mitteleuropa üblicher Bestandteil der Haustechnik, die in Spanien gerade in älteren Gebäuden häufig fehlt oder sehr abenteuerlich gestaltet ist. Gängig sind immer noch kostentreibende Elektroheizungen oder die Heizfunktion der Klimaanlage. Beides ist nicht mehr zeitgemäß.


Hypothek - hipoteca


Immobilienmakler – Agente Inmobiliario

Auf jeden Fall sollte ein Makler gewählt werden, der Mitglied einer der beiden Kammern API oder GIPES ist, denn es gibt eine Vielzahl von Schwarzvermittlern, die Grundstücke "günstig" von guten "Verwandten" verkaufen. Das kann trotz vergleichbarem preiswertem Angebot teuer werden, denn nach spanischem Recht kann eine Liegenschaft für alte Steuerschuld haften. Die Kammern hingegen haften für die korrekte Arbeit ihrer Mitglieder und eventuelle Probleme.


Instandhaltungskosten - costes de mantenimiento


Investition - inversión


Kamin - chimenea


Katasternummer – Referencia Catastral

In notariellen Grundstücksurkunden muss die Katasternummer enthalten sein. Sie ist im Katasteramt zu erfahren. Mit der Katasternummer kann der Katasterauszug angefordert werden, der das Grundstück und eventuelle Bebauung grafisch darstellt.


Katasterwert – Valor Catastral

Der Katasterwert wird alljährlich im Grundsteuerbescheid (IBI) genannt und ist Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.


Kaufsumme / Kaufpreis - total de compra


Klimaanlage - aire acondicionado


Lage - ubicación

  • Alleinlage - ubicación solitaria
  • am Golfplatz - campo de golf cerca
  • fußläufig - a pie
  • Hügellage - ubicación en colina
  • im Grünen - en el campo
  • mit Aussicht - ubicación panorámica
  • Meerblick - vista al mar
  • ruhige Lage - entorno tranquilo
  • Strandlage - primera linea de la playa


Makler - agente inmobiliario


Mieteinnahmen - ingresos por alquiler


Mietsteigerung - subida de alquiler


Monatsmiete - alquiler mensual


Naturstein - piedra natural


Neubau - nueva constructión, edificio nuevo


notarieller Kaufvertrag – Escritura pública de compraventa

Zunächst ist das Eigentumsrecht des Verkäufers an der Immobilie auf Mallorca durch die Vorlage des notariellen Kaufvertrages und den Eintragsvermerk des Grundbuchamtes zu prüfen. Als Käufer sollten Sie stets auf einem notariellen Kaufvertrag und auf der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bestehen.


Nichtresidentenbescheinigung – Certificaión Negativa de Residenta

Erforderlich für den Grundstückserwerb von Nichtresidenten, also Immobilienbesitzer, die weniger als sechs Monate im Jahr in Spanien leben.


Notar – notario

Urkundsperson in Spanien, die für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken zuständig ist. Im Gegensatz zu der Arbeit deutscher Notare erfolgt hier keine Beratung über die Auswirkungen der jeweiligen Beurkundung. Deshalb ist es immer sinnvoll, einen Vertrag vor Beurkundung von einem eigenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.


Optionsvertrag – Contrato de Opción

Dieser Vertrag bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines z.B. 10%igen Optionsbetrages das Recht, innerhalb des vereinbarten Zeitraums die Option für eine Immobilie auszuüben.


Panoramafenster - ventana panorámica


Parkettfußboden - suelo de parquet


(Gemeinschafts-) Pool - piscina (comunitaria)


Preis auf Anfrage - precio a consultar


Rathaus - ayuntamiento


Rechtsanwalt – abogado

Es zahlt sich aus, zum Immobilienkauf im Ausland einen sachkundigen Anwalt hinzuzuziehen, denn die Tücken liegen oft im Detail. Das Honorar ist immer durch abgewendete Mehrausgaben gerechtfertigt.


Sachverständiger oder Gutachter - perito oder tasador

Ein Bausachverständiger oder Immobiliengutachter auf Mallorca ist immer dann zu empfehlen, wenn Sie selbst nicht über die ausreichenden Fachkenntnisse verfügen oder aus Zeitgründen nicht vor Ort sein können. Typische Aufgabenstellungen sind die Wertermittlung (tasacion) für einen Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca oder auch für das Finanzamt, die Nachkalkulation und Überwachung von Bauleistungen sowie die Erstellung eines Mängel- oder Schadengutachtens beim Hauskauf oder Wohnungskauf auf Mallorca.


schlüsselfertig - de llave en mano


Sicherheit der Investition – seguridad de inversión

Die Sicherheit Ihrer Immobilieninvestition von Ausländern ist in Spanien durch das deutsch-spanische Niederlassungsabkommen von 1970 gewährleistet, wonach das Eigentum deutscher Staatsbürger den gleichen Schutz zuerkannt wird, wie er Spaniern zusteht.


Solaranlage - calentador solar de agua

Kostensparende und umweltfreundliche Erwärmung des Brauchwasser durch einen Solar-Wärmetauscher. Trotz der guten Witterungsbedingungen leider immer noch sehr selten auf Mallorca.


Steuerpflicht – Obligatión Personal

Hält sich ein Ausländer mehr als 183 Tage in Spanien auf, also einen Tag über ein halbes Jahr, so ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Ist ein deutscher Besitzer von Immobilien weniger als ein halbes Jahr in Spanien, dann ist er beschränkt steuerpflichtig - Obligación Real. Die Steuern beziehen sich nur auf sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte in Spanien.


Teilungserklärung - declaración de la división

Urkunde, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft festgelegt sind. Hier ist geregelt, was zu Ihrer Wohnung gehört und was nicht und für welche gemeinschaftlichen Ausgaben Sie zahlungspflichtig sind und für welche nicht.


Verkehrswert - valor comercial

Derjenige Preis einer Immobilie, der unter normalen, im Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen zwischen einem informierten Käufer und einem informierten Verkäufer zustande kommt. Die Berechnung in einem Wertgutachten ist kompliziert und sehr umfänglich.


Vollmacht – Poder

Vielfach werden Immobilienobjekte mittels Vollmachten veräußert oder gekauft.


Vorkaufsrecht – Derecho de Tanteo

Vorkaufsrecht, besonders bei Immobilien im ländlichen Raum, bedeutet, das Sie einen vertraglichen Anspruch auf den Kauf eines Objektes erwerben, wenn dieser vom Vertragspartner an jemand anderen veräußert wird. 


Wert der Immobilie - valor de inmueble

Theoretischer Wert, der als Basis für Steuerberechnungen dient. Mit dem Verkehrswert nur sehr bedingt zu vergleichen.


Wohnanlage - urbanización

In einer Eigentümergemeinschaft zusammengefasste Mehrzahl von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. dadurch wird teilweise der kostengünstige Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Swimming-Pools, Tiefgaragen u.ä. ermöglicht.


Wohnfläche - superficie habitable

In Deutschland versteht man darunter die Summe aller Grundflächen der Zimmer in einer Wohnung oder einem Haus, die zum Wohnen geeignet sind, also z.B. Stehhöhe aufweisen. In Spanien ist hingegen der Begriff der konstruierten Fläche gebräuchlich, der von manchen Verkäufern irrtümlich mit der Wohnfläche gleichgesetzt wird, wodurch scheinbar deutlich größere Quadratmeterangaben entstehen. tatsächlich bezeichnet die konstruierte Fläche aber die Summe aller bebauten Flächen auf dem Grundstück, also auch Mauern, Terrassen, Pool usw., Hierdurch entstehen immer wieder Missverständnisse.


Zimmer - cuarto

  • Abstellkammer - trastero
  • Esszimmer - comedor
  • Flur - distribudor
  • Gästezimmer - cuarto de huéspedes
  • Kinderzimmer - cuarto de los ninos
  • Küche - cocina
  • Schlafzimmer - dormitorio
  • Wirtschaftsraum - despensa
  • Wohnzimmer - sala de estar


Zins - interés




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