Ihr Mallorca Gutachter
Wenn Sie als Ausländer auf die Suche nach der richtigen Immobilie auf Mallorca gehen, kommt Ihnen sicher anfangs manches "spanisch" vor. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca kaufen wollen:
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Abwicklungsbüro - gestoria
Oft in Anspruch genommene Hilfe bei Behördenangelegenheiten, vor allem beim Hauskauf oder Wohnungskauf auf Mallorca, Pkw-Anmeldung, NIE-Nummer etc.. Vor allem für Ausländer nützlich, die mit den Behördenvorgängen vor Ort nicht vertraut sind.
Ausländeramt – Officina de Extranjeros
Ausländer benötigen, insbesondere für den Grundstückserwerb, eine persönliche Indifikationsnummer (N.I.E.), die sie im Ausländeramt erhalten.
Bauabnahme - final de obra
Baugenehmigung – licensia
Jede Baumaßnahme und erhebliche bauliche Veränderungen am Ferienhaus oder der Ferienwohnung auf Mallorca, z.B. Anbauten, Teilabrisse usw. bedürfen nach spanischem Recht der Genehmigung. Zur Erteilung müssen einige Auflagen erfüllt sein, wie die Bescheinigung über die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Vorlage genauer, durch einen spanischen eingetragenen Architekten abgezeichneter Baupläne.
Baugrundstück/Bauland – solar
Das so ausgewiesene Land ist die Voraussetzung für den Erhalt einer Baugenehmigung durch die Gemeinde. Außerhalb der Urbanisation entscheidet die Zugehörigkeit zu Zonen die Möglichkeiten und Grenzen einer Bebauung. Die Bebauung eines Geländes muss im Grundbuchamt durch eine vom Notar (Notario) beurkundete Erklärung, die Declaratión de Obra Nueva, angezeigt werden.
Baujahr - ano de construcción
Meist wird das Jahr der Fertigstellung durch Bauabnahme genannt. Die Bauzeiten in Spanien betragen aber häufig mehrere Jahre, so das das Gebäude auch älter sein kann.
Bauleiter – Aparejador
Er muss nach spanischem Recht neben dem Architekten engagiert werden. Der Bauleiter unterstützt den Architekten, kontrolliert die Qualität der Bauarbeiten und ist für das Material zuständig. Sein Honorar ist durch den Berufsverband festgelegt.
Bauträger – Promoter / Bauunternehmer – Constructor
Es gibt zahlreiche Firmengruppen auf den Balearen, die als Bauträger in Erscheinung treten und sich um alle Fragen kümmern, die beim Bau eines Hauses auftreten.
bebaute Fläche - superficie construida
In diese Berechnung gehen auch Außenanlagen, Pool, überdachte Terrasse, Treppen und Wände usw. ein. Deshalb ist der Wert bei eigentlich vergleichbaren Gebäuden deutlich größer als bei der in Deutschland üblichen Wohnflächenberechnung.
Betriebskosten - gastos de functionamento
Bewohnbarkeitsbescheinigung - cédula de la habitabilidad
Bestätigung der Gemeindeverwaltung nach Bauabnahme und Fertigstellung.
Darlehen - préstamo
Eigenkapital - fondos propios
Eigentum - propiedad
Eigentümergemeinschaft - propietario comunidad
Die Gemeinschaft aller Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage.
Einfamilienhaus - vivienda unifamiliar
Finanzamt – Delegacion de Hacienda
Hier werden Residenten und Besitzer von Grundeigentum mit ihrer Identifikationsnummer registriert und entsprechend der Stellung als Resident ohne weiteres Einkommen in Spanien oder als Einzelunternehmer - trabajar por cuenta propia - besteuert.
Finanzierung - financiacón
Finca – finca
Ist der Sammelbegriff für ein ländliches, vielfach bebautes Grundstück, angefangen vom Feldarbeiterhäuschen, dem Cabana de Roter, bis zum herrschaftlichen Landsitz, dem Possessió. Ein ländliches Grundstück heißt suelo rústico, ein städtisches Grundstück suelo urbano.
Fußbodenheizung - calefacción de suelo
Gemeinde-Bauamt – Delegación de Urbanismo
Bauamt in der Gemeinde, das die Baugenehmigungen erteilt.
Gemeindesteuer – I.B.I.
Jeder Grundeigentümer hat gemäß dem Katasterwert im zuständigen Rathaus eine Gemeindesteuer zu entrichten.
Grundbuch/Grundbuchamt – Registro de la Propiedad / catastro
Das öffentliche spanische Register, in dem Rechte dinglicher Art an Immobilien eingetragen werden. Für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, das über den jeweils letzten Rechtstitel eines Grundstücks Auskunft gibt.
Grundsteuer – Impuesto sobre Bienes Inmuebles
Die Immobiliensteuer entspricht der deutschen Grundsteuer und basiert auf dem Katasterwert. Bei städtischen Immobilien ist der Basissteuersatz 0,4% und bei ländlichem Grundvermögen 0,3%. Die Gemeinden können höhere Sätze festlegen.
Grundstück - parcela, terreno
Ein landwirtschaftliches Grundstück wird finca genannt, unabhängig davon, ob ein Gebäude darauf steht.
Handgeld/Draufgabe – Arras
Wenn Arras vereinbart wird, kann der Vertrag u.a. dadurch aufgelöst werden, das der Käufer anerkennt, sie zu verlieren. Makler versuchen häufig, im Vorvertrag eine Anzahlung festzulegen, die für den Fall, das später kein notarieller Vertrag zustande kommt, für den Käufer verloren ist.
Häuser - casas
Heizung - calefacción
In Mitteleuropa üblicher Bestandteil der Haustechnik, die in Spanien gerade in älteren Gebäuden häufig fehlt oder sehr abenteuerlich gestaltet ist. Gängig sind immer noch kostentreibende Elektroheizungen oder die Heizfunktion der Klimaanlage. Beides ist nicht mehr zeitgemäß.
Hypothek - hipoteca
Immobilienmakler – Agente Inmobiliario
Auf jeden Fall sollte ein Makler gewählt werden, der Mitglied einer der beiden Kammern API oder GIPES ist, denn es gibt eine Vielzahl von Schwarzvermittlern, die Grundstücke "günstig" von guten "Verwandten" verkaufen. Das kann trotz vergleichbarem preiswertem Angebot teuer werden, denn nach spanischem Recht kann eine Liegenschaft für alte Steuerschuld haften. Die Kammern hingegen haften für die korrekte Arbeit ihrer Mitglieder und eventuelle Probleme.
Instandhaltungskosten - costes de mantenimiento
Investition - inversión
Kamin - chimenea
Katasternummer – Referencia Catastral
In notariellen Grundstücksurkunden muss die Katasternummer enthalten sein. Sie ist im Katasteramt zu erfahren. Mit der Katasternummer kann der Katasterauszug angefordert werden, der das Grundstück und eventuelle Bebauung grafisch darstellt.
Katasterwert – Valor Catastral
Der Katasterwert wird alljährlich im Grundsteuerbescheid (IBI) genannt und ist Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.
Kaufsumme / Kaufpreis - total de compra
Klimaanlage - aire acondicionado
Lage - ubicación
Makler - agente inmobiliario
Mieteinnahmen - ingresos por alquiler
Mietsteigerung - subida de alquiler
Monatsmiete - alquiler mensual
Naturstein - piedra natural
Neubau - nueva constructión, edificio nuevo
notarieller Kaufvertrag – Escritura pública de compraventa
Zunächst ist das Eigentumsrecht des Verkäufers an der Immobilie auf Mallorca durch die Vorlage des notariellen Kaufvertrages und den Eintragsvermerk des Grundbuchamtes zu prüfen. Als Käufer sollten Sie stets auf einem notariellen Kaufvertrag und auf der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bestehen.
Nichtresidentenbescheinigung – Certificaión Negativa de Residenta
Erforderlich für den Grundstückserwerb von Nichtresidenten, also Immobilienbesitzer, die weniger als sechs Monate im Jahr in Spanien leben.
Notar – notario
Urkundsperson in Spanien, die für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken zuständig ist. Im Gegensatz zu der Arbeit deutscher Notare erfolgt hier keine Beratung über die Auswirkungen der jeweiligen Beurkundung. Deshalb ist es immer sinnvoll, einen Vertrag vor Beurkundung von einem eigenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Optionsvertrag – Contrato de Opción
Dieser Vertrag bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines z.B. 10%igen Optionsbetrages das Recht, innerhalb des vereinbarten Zeitraums die Option für eine Immobilie auszuüben.
Panoramafenster - ventana panorámica
Parkettfußboden - suelo de parquet
(Gemeinschafts-) Pool - piscina (comunitaria)
Preis auf Anfrage - precio a consultar
Rathaus - ayuntamiento
Rechtsanwalt – abogado
Es zahlt sich aus, zum Immobilienkauf im Ausland einen sachkundigen Anwalt hinzuzuziehen, denn die Tücken liegen oft im Detail. Das Honorar ist immer durch abgewendete Mehrausgaben gerechtfertigt.
Ein Bausachverständiger oder Immobiliengutachter auf Mallorca ist immer dann zu empfehlen, wenn Sie selbst nicht über die ausreichenden Fachkenntnisse verfügen oder aus Zeitgründen nicht vor Ort sein können. Typische Aufgabenstellungen sind die Wertermittlung (tasacion) für einen Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca oder auch für das Finanzamt, die Nachkalkulation und Überwachung von Bauleistungen sowie die Erstellung eines Mängel- oder Schadengutachtens beim Hauskauf oder Wohnungskauf auf Mallorca.
schlüsselfertig - de llave en mano
Sicherheit der Investition – seguridad de inversión
Die Sicherheit Ihrer Immobilieninvestition von Ausländern ist in Spanien durch das deutsch-spanische Niederlassungsabkommen von 1970 gewährleistet, wonach das Eigentum deutscher Staatsbürger den gleichen Schutz zuerkannt wird, wie er Spaniern zusteht.
Solaranlage - calentador solar de agua
Kostensparende und umweltfreundliche Erwärmung des Brauchwasser durch einen Solar-Wärmetauscher. Trotz der guten Witterungsbedingungen leider immer noch sehr selten auf Mallorca.
Steuerpflicht – Obligatión Personal
Hält sich ein Ausländer mehr als 183 Tage in Spanien auf, also einen Tag über ein halbes Jahr, so ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Ist ein deutscher Besitzer von Immobilien weniger als ein halbes Jahr in Spanien, dann ist er beschränkt steuerpflichtig - Obligación Real. Die Steuern beziehen sich nur auf sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte in Spanien.
Teilungserklärung - declaración de la división
Urkunde, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft festgelegt sind. Hier ist geregelt, was zu Ihrer Wohnung gehört und was nicht und für welche gemeinschaftlichen Ausgaben Sie zahlungspflichtig sind und für welche nicht.
Verkehrswert - valor comercial
Derjenige Preis einer Immobilie, der unter normalen, im Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen zwischen einem informierten Käufer und einem informierten Verkäufer zustande kommt. Die Berechnung in einem Wertgutachten ist kompliziert und sehr umfänglich.
Vollmacht – Poder
Vielfach werden Immobilienobjekte mittels Vollmachten veräußert oder gekauft.
Vorkaufsrecht – Derecho de Tanteo
Vorkaufsrecht, besonders bei Immobilien im ländlichen Raum, bedeutet, das Sie einen vertraglichen Anspruch auf den Kauf eines Objektes erwerben, wenn dieser vom Vertragspartner an jemand anderen veräußert wird.
Wert der Immobilie - valor de inmueble
Theoretischer Wert, der als Basis für Steuerberechnungen dient. Mit dem Verkehrswert nur sehr bedingt zu vergleichen.
Wohnanlage - urbanización
In einer Eigentümergemeinschaft zusammengefasste Mehrzahl von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. dadurch wird teilweise der kostengünstige Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Swimming-Pools, Tiefgaragen u.ä. ermöglicht.
Wohnfläche - superficie habitable
In Deutschland versteht man darunter die Summe aller Grundflächen der Zimmer in einer Wohnung oder einem Haus, die zum Wohnen geeignet sind, also z.B. Stehhöhe aufweisen. In Spanien ist hingegen der Begriff der konstruierten Fläche gebräuchlich, der von manchen Verkäufern irrtümlich mit der Wohnfläche gleichgesetzt wird, wodurch scheinbar deutlich größere Quadratmeterangaben entstehen. tatsächlich bezeichnet die konstruierte Fläche aber die Summe aller bebauten Flächen auf dem Grundstück, also auch Mauern, Terrassen, Pool usw., Hierdurch entstehen immer wieder Missverständnisse.
Zimmer - cuarto
Zins - interés